FÜR DIE TELEKOMMUNIKATIONSBETREIBER
zur Spitze gehen
Alle Unternehmen, die eine Allgemeine Genehmigung für die Lieferung von Netzen oder Diensten der elektronischen Kommunikation (Art. 25 Gesetzesdekret Nr.259 aus 2003 und folgende Änderungen und Ergänzungen) besitzen, können FiberCop-Kunden werden.
1. Eine Erklärung mit der an Eides statt versichert wird, im Besitz der Allgemeinen Genehmigung für die Lieferung von Netzen oder Diensten der elektronischen Kommunikation gemäß Art. 25 Gesetzesdekret Nr.259 zu sein, unter Nennung der wesentlichen Angaben der Genehmigung.
2. Kopie der Registrierung im ROC (Registro Operatori di Comunicazione (Register der Kommunikationsbetreiber) bei AGCOM).
3. Kopie eines aktuellen Unternehmensregisterauszugs und Angabe der zeichnungsberechtigten Person
4. Zertifizierte E-Mail-Adresse und digitale Unterschrift.
Ja, um eine geschäftliche Beziehung mit FiberCop zu beginnen ist es notwendig, eine Vereinbarung zur gegenseitigen Verschwiegenheit zu unterschreiben.
FiberCop-Kunden sind autorisierte Betreiber (OAO). Um Betreiber zu werden, muss auf Grundlage von Art. 24 des Gesetzesdekrets 01/08/2003 Nr. 259 „Allgemeine Genehmigung für Netze oder Dienste der elektronischen Kommunikation“ eine natürliche oder juristische Person, die zur EU oder zu einem Land gehört, das im Bereich der TELEKOMMUNIKATION volle Gegenseitigkeit ausübt, beim Ministerium eine Absichtserklärung einreichen, die Lieferung von Netzen oder Diensten der elektronischen Kommunikation zu beginnen, womit das Bewilligungsverfahren begonnen wird. Die Unternehmen, die diese Genehmigung haben, haben sich gemäß Art. 1 des Gesetzes 31. Juli 1997, Nr. 249 in das Register der Kommunikationsbetreiber einzuschreiben.
Wenn Sie ein autorisierter Betreiber sind, können Sie uns unter der Adresse sales@fibercop.it kontaktieren oder das Kontaktformular im Abschnitt Partner ausfüllen. Wir liefern Ihnen dann weitere Informationen.
Sie können Ihren kommerziellen Referenten kontaktieren oder an folgende Adresse schreiben: sales@fibercop.it
FiberCop bietet folgende Dienste: passive Verbindungen und Infrastrukturen des Sekundärnetzes, insbesondere Hochleistungszugangsdienste Semi-GPON und Punkt-zu-Punkt-Glasfaserverbindungen.
Mehr erfahren Sie auf unserem Website auf der Seite Unser Angebot.
Momentan nicht, diesbezüglich müssen Sie sich an TIM Wholesale oder andere Ko-Investitoren und Betreiber wenden, die diese Dienste anbieten.
Nein, bezüglich anderer Angebote muss man sich an TIM Wholesale wenden.
Nein, die Verbindung bezieht sich auf einen einzelnen Verteilerschrank.
Die Liste der Glasfaserschränke mit dem Status „verfügbar“ und „geplant” finden Sie hier:
Aktiver und geplanter FTTH-Ausbau (Verbindungspunkte und Status)
Das Angebot zur Koinvestition hier herunterladen
Die Zugangsdaten zum privaten Account gelten für die Betreiber, die Partner von FiberCop sind.
Sie können die Seite Partner unserer Website konsultieren und Kunde werden, um Zugang zu erhalten.
Die Kosten sind im Angebot für die Koinvestition ersichtlich.
Die vorgeschlagenen Modalitäten für den Beitritt zur Koinvestition sind:
1. Für die Hochleistungszugangsdienste in Semi-GPON:
- Kaufverpflichtung mit “garantiertem Minimum” bezüglich Volumen und Umsatz der Semi-GPON-Zugänge (Kauf von Semi-GPON auf Mietgebühr);
- IRU mit Zugang zum Verteilerschrank, IRU der Splitter und Kauf von Semi-GPON auf Mietgebühr;
- IRU gemäß Kapazitäten (IRU der Splitter und der Kapazität des Sekundärnetzes).
2. Für die Punkt-zu-Punkt Glasfaser-Verbindungen:
- Kaufverpflichtung mit “garantiertem Minimum” bezüglich Volumen und Umsatz der P2P-Verbindungen (Kauf der P2P auf Mietgebühr).
Um mehr zu erfahren, kontaktieren Sie uns unter der Adresse sales@fibercop.it.